| Veranstaltung: | BUNDjugend Bayern JVV Herbst 2026 |
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| Tagesordnungspunkt: | 9. Anträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 13.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 26.10.2026, 17:47 |
S1: Richtlinienänderung §10 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen des BN vereinbar mit BUNDjugend Bayern Landesvorstand
Antragstext
§10 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen
(1) Hauptamtliche Mitarbeiter*innen der BUNDjugend Bayern können nicht Mitglieder d̵e̵s̵ L̵a̵n̵d̵e̵s̵v̵o̵r̵s̵t̵a̵n̵d̵s̵ o̵d̵e̵r̵ der Jugendvollversammlung sein. Davon ausgenommen sind Praktikant*innen und Freiwilligendienstleistende.
...
(5) Hauptamtliche Mitarbeiter*innen der BUNDjugend Bayern dürfen keine landesweiten Wahlämter der BUNDjugend Bayern innehaben.
Begründung
Aus den Richtlinien geht bisher nicht ganz klar hervor, ob mit "Mitarbeiter*innen" in §10 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen nur Mitarbeiter*innen der BUNDjugend Bayern oder auch des BN gemeint sind.
Für Mitarbeiter*innen des BN sehen wir keine Unvereinbarkeit mit unseren Wahlämtern, solange sie die anderen relevanten Kriterien erfüllt sind. Eine Vermittlung von Personen aus der BUNDjugend in Jobs beim BN, z.B. auch Student*innenjobs oder Praktika sehen wir als positiven Synergieeffekt und nicht als Konflikt mit einem Wahlamt.
