| Veranstaltung: | BUNDjugend Bayern JVV Frühjahr 2026 |
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| Tagesordnungspunkt: | 10. Anträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 20.02.2026, 19:24 |
A2: Die Naturwiederherstellungsverordnung und damit Natur in Bayern, Deutschland und Europa beschützen
Antragstext
Die Naturwiederherstellungsverordnung (Nature Restoration Law) im Überblick
Die Wiederherstellungsverordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, Lebensräume wie Flüsse und Auen, Wälder und Felder, Moore und Meere großflächig zu renaturieren. Die im August 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung ist das erste Gesetz, das die Wiederherstellung geschädigter Natur rechtlich verbindlich vorschreibt.
Aktuell befinden sich rund 80% der europäischen Lebensräume in einem schlechten ökologischen Zustand und das Artensterben wird durch den Klimawandel weiter verstärkt. Umso relevanter sind gesetzliche Grundlagen wie diese Verordnung, als entscheidendes Instrument für konkrete Maßnahmen gegen die Biodiversitäts- und die Klimakrise.
Es ergänzt bestehende Schutzinstrumente wie die FFH-Richtlinie und bildet das gesetzliche Fundament für den europäischen Green Deal sowie internationale Biodiversitätsziele.
Das Kernziel ist die Renaturierung von mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU bis 2030. Langfristig sollen alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, in einen guten Zustand versetzt werden. Dabei gilt ein verbindlicher Zeitplan für beeinträchtigte Lebensräume wie Moore, Wälder und Auen: 30 % müssen bis 2030, 60 % bis 2040 und 90 % bis 2050 wiederhergestellt sein.
Die Maßnahmen sind vielfältig und betreffen alle Landschaftsbereiche: In der Landwirtschaft steht die Wiedervernässung von Mooren im Fokus, während bei Flüssen 25.000 Kilometer wieder frei fließen sollen. Zudem soll das Schwinden von Bestäubern gestoppt, die Stadtnatur durch mehr Grünflächen gefördert und die biologische Vielfalt in Wäldern durch mehr Totholz und heimische Baumarten erhöht werden. Bis 2050 sieht die Verordnung zudem die Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen vor.
Was passiert gerade auf der europäischen Ebene im Kampf gegen Umweltschutzgesetze?
Derzeit werden vor allem zwei große Sammelgesetzgebungen ("Omnibusgesetze") auf EU-Ebene disktuiert. Diese haben das Ziel, durch Deregulierung Natur- und Umweltschutzstandards auf europäischer Ebene zu schwächen.
Das erste Paket ist bekannt als Umwelt-Omnibus. Dieses Paket ist bisher noch recht wage, allerdings sind folgende wesentliche Punkte aus Natur- und Umweltschutzperspektive kritisch zu sehen:
- Optimierte (= abgeschwächte) Umweltprüfungen für die Erteilung von Genehmigungen: weniger gründliche Prüfung von Umweltauswirkungen, weniger Beteiligung der Öffentlichkeit und weiniger Prüfung von umweltfreundlicheren Alternativen.
- Vereinfachte (= abgeschwächte) Industrieemissionsnormen für Industrie und Landwirtschaft: lockerere Grenzwerte für Schadstoffe, sowie weniger Konterolle und Transparenz.
- Vereinfachte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): weniger Verpflichtungen für Hersteller, langlebig, reparierbar oder recyclingfähig zu sein.
Das zweite Paket wird offiziell als "Food and Feed Safety Simplification" Omnibus bezeichnet. Dieses Paket ist bereits klarer ausgearbeitet und beinhaltet große Angriffe auf Nachhaltigkeit und Naturschutz,besonders im Landwirtschaftssektor. Die relevanten Themen aus dem Paket sind folgende:
- Einführung unbefristeter Zulassungen für Pestizidwirkstoffe: Anstelle der bisherigen periodischen Überprüfungen sollen Zulassungen für die meisten Wirkstoffe standardmäßig zeitlich unbegrenzt gelten.
- Ausweitung von Aufbrauchfristen für verbotene Substanzen: Unternehmen erhalten mehr Flexibilität beim Abverkauf von Lagerbeständen verbotener Mittel – in bestimmten Fällen können diese Fristen auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden.
- Gesetzliche Ausnahmeregelungen für schädliche Wirkstoffe: Neue Spielräume ermöglichen die Zulassung gefährlicher Substanzen, sofern diese als „notwendig“ zur Abwehr von Gefahren für die Pflanzengesundheit eingestuft werden.
- Eingeschränkte Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse: Die Spielräume der Mitgliedstaaten, neueste wissenschaftliche Daten eigenständig in Bewertungen einzubeziehen, werden zugunsten zentraler EU-Vorgaben verringert.
- Aufweichung der Regeln für Pestizidrückstände: Die systematische 10-Jahres-Überprüfung von Rückstandshöchstmengen entfällt; zudem dürfen ältere (höhere) Grenzwerte für bereits auf dem Markt befindliche Produkte unter bestimmten Bedingungen weitergelten.
Außerdem plant die EU-Kommission, weitere Gesetze zu überprüfen und zu verändern. Dazu gehören Leitlinien für die EU-Verpackungsverordnung, die Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie, die Überprüfung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und das für 2026 geplante Gesetz über die Kreislaufwirtschaft. Außerdem sollen bestehende Gesetzgebungen, die für den Naturschutz zentrale Fauna-Flora-Habitatrichtlinie sowie die Vogelschutzrichtlinie, sogenannten „Stresstests“ unterzogen werden.
Vor diesem Hintergrund haben wir zwei große Bedenken. Erstens weichen die bisher schon angekündigten Änderungen die bisherigen Umweltschutzstandards auf und sind dadurch in keiner Form generationengerecht. Zweitens haben wir große Sorgen, dass das Kernstück der Naturschutzgesetzgebung auf europäischer Ebene, das Naturwiederherstellungsgesetz, auch aufgeweicht und kaputt gemacht wird.
Was muss nun passieren?
Wir widmen uns als BUNDJugend Bayern nicht umsonst dieses Jahr dem Thema "Landschaften Bayerns". Die Naturwiederherstellungsverordnung stellt hierfür eine zentrale Säule dar, um unsere Natur vor Ort zu erhalten. Deshalb fordert die BUNDjugend Bayern, dass die Umweltgesetzgebung auf europäischer Ebene nicht weiter aufgeweicht wird und damit schützenswerte Ressourcen für zukünftige Generationen erhalten werden.
Das betrifft sowohl die beiden schon bekannten Pakete, als auch die möglichen zukünftigen Änderungen an der Naturwiederherstellungsordnung.
Begründung
(Für weitere Informationen siehe https://www.bund.net/lebensraeume/eu-wiederherstellungsverordnung/
