| Veranstaltung: | BUNDjugend Bayern JVV Frühjahr 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 10. Anträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 18.02.2026, 19:02 |
A1: Position zum Wahlalter in Deutschland
Antragstext
Forderung
Die BUNDjugend Bayern setzt sich für eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre oder jünger auf allen Ebenen, Gemeinde- und Landkreiswahlen, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Bundestags- und Europawahlen ein.
Die Jugendvollversammlung fordert von der bayerischen Staatsregierung bzw. vom bayerischen Landtag, das aktive Wahlalter bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen auf 14 Jahre oder jünger zu senken.
Ein erster Schritt ist hier die Angleichung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, an die anderen Bundesländer. Dies soll noch vor der Landtagswahl 2028 passieren, damit junge Menschen hier schon mitbestimmen dürfen.
Des weiteren fordern wir die Senkung des aktiven Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 14 Jahre oder jünger. Dazu fordert die Jugendvollversammlung die bayerische Staatsregierung auf, sich im Bundesrat aktiv dafür einzusetzen. Auch hier ist ein erster Schritt, das Wahlalter bei der Bundestagswahl auf 16 Jahre an das der Europawahl anzugleichen.
Außerdem sehen wir noch weitreichendere Möglichkeiten beim Wahlalter und wollen uns deshalb im Verband mit den Themen Stellvertreterwahlrecht und Wahlrecht ab 0 Jahren beschäftigen und eine Position dazu ausarbeiten.
Argumente
Mehr als 240.000 16- bis 17-jährige Menschen wurden von der Kommunalwahl 2026 in Bayern ausgeschlossen, mit 14- und 15-Jährigen etwa 500.000. Das kann sich eine Demokratie nicht leisten!
Gerade junge Menschen fühlen sich von der Politik nicht gehört. Politische Entscheidungsträger*innen müssen wenig Rücksicht auf die Anliegen der Jugendlichen nehmen, obwohl diese am Längsten die Konsequenzen politischen Handelns zu spüren bekommen. Dabei wollen wir uns einbringen und sind politisch aktiv!
Im Vergleicht zu den anderen Bundesländern schneidet Bayern beim Wahlalter schlecht ab: In neun von vierzehn Bundesländern (mit den Stadtstaaten Berlin und Hamburg noch zwei mehr) ist das aktive Wahlalter bei den Kommunalwahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlen) bereits auf 16 Jahre und in sechs von vierzehn Ländern auch bei den Landtagswahlen abgesenkt [1].
Das Kommunalwahlrecht wird dadurch bundesweit vereinheitlicht. Auch auf anderen Ebenen gleicht sich das Wahlalter an die aktuellen Bestrebungen an. Bayern muss nicht immer zurückbleiben sondern kann Vorreiter werden!
Das Wahlalter ist schon jetzt nicht an die rechtliche Volljährigkeit gebunden, nur an ein festgelegtes Alter. Es kann also ohne größere Gesetzesänderung gesenkt werden.
Das "Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken"[3] ist ein Menschenrecht. Es steht dem Staat zwar zu, Grundrechte erst ab einem gewissen Alter zu gewähren. Es gibt jedoch keine ausreichende evidenzbasierte Begründung, warum dieses Alter beim aktiven Wahlrecht erst bei 18 Jahren liegen sollte [4].
Quellen
Begründung
Wahlen stellen in der Bundesrepublik Deutschland eine der wenigen Möglichkeiten für Bürger*innen dar, sich am politischen Geschehen des Landes zu beteiligen und dessen Richtung mitzubestimmen. Bei den landesweiten Wahlen in Bayern ist man ab dem 18. Geburtstag wahlberechtigt. Im Vergleicht schneidet Bayern damit schlecht ab: In neun von vierzehn Bundesländern (mit den Stadtstaaten Berlin und Hamburg noch zwei mehr) ist das aktive Wahlalter bei den Kommunalwahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlen) bereits auf 16 Jahre und in sechs von vierzehn Ländern auch bei den Landtagswahlen abgesenkt [1].
Als Jugendorganisation sehen wir es als unsere Aufgabe die Interessen junger Menschen zu vertreten. Diese müssen besonders gefördert werden da sie von politischen Institutionen oft nicht ausreichend berücksichtigt werden. Eines dieser Interessen ist die politische Mitbestimmung auf allen Ebenen. Um diese zu gewährleisten, müssen sich Jugendliche an Wahlen beteiligen können.
Als Mitglied im Bayerischen Jugendring (BJR) teilt die BUNDjugend Bayern zwar schon dessen Position [4] zur Absenkung des aktiven Wahlalters auf allen Ebenen. Der Landesvorstand möchte trotzdem eine einheitliche Position auf Verbandsebene. Für Außenstehende ist unsere Position bislang undurchsichtig, da wir die vom BJR auf keiner unserer Platformen teilen. Außerdem muss man sich erst einmal dessen bewusst sein, dass die BUNDjugend Bayern Mitglied im BJR ist und damit dessen Positionen teilt.
Aktive können sich mit einer eigenen Position leichter ein Bild davon machen, und diese nach außen hin teilen. Zusätzlich lassen wir die untere Grenze fürs Wahlalter offen und unterstützen damit auch ein Wahlalter von weniger als 14 Jahren.
