| Antrag: | Geschäftsordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Orga |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | Heute, 12:52 |
Ä2 zu A8: Geschäftsordnung
Antragstext
Von Zeile 13 bis 22:
6. Geladenen Gäst*innen kann von der Versammlung für die Versammlung das Rederecht erteilt werden. Dies wird hiermit für das Wochenende getan.
7. Auf Antrag einer*s Delegierten kann die Versammlung jederzeit den Schluss der Redeliste beschließen. Vor der Abstimmung sind die auf der Redeliste vorgemerkten Redner*innen bekannt zu geben.
8. Auf Antrag einer*s Delegierten kann jederzeit Schluss der Debatte beschlossen werden.
96. Geladenen Gäst*innen kann von der Versammlung für die Versammlung das Rederecht erteilt werden. Dies wird hiermit für das Wochenende getan.
Anträge zur Geschäftsordnung
7. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Diese werden
unmittelbar behandelt und die Antragsstellende Person erhält außerhalb der Redeliste das Wort.
Eine formale oder begründete Gegenrede ist zulässig. Die Abstimmung über
Geschäftsordnungsanträge erfolgt, wenn je ein*e Redner*in für und gegen den Antrag sprechen
konnte. Die Redezeit beträgt höchstens jeweils eine Minute. Spricht ein*e Redner*in nicht zur
Geschäftsordnung, kann ihr*ihm das Wort sofort vom Tagungspräsidium entzogen werden.
8. Auf Antrag einer*s Delegierten kann[Leerzeichen]
a) die Versammlung jederzeit den Schluss der Redeliste beschließen. Vor der Abstimmung sind
die auf der Redeliste vorgemerkten Redner*innen bekannt zu geben,
b) jederzeit Schluss der Debatte beschlossen werden,
c) die Versammlung eine Redezeitbegrenzung beschließen. Der*die Antragssteller*in benennt,[Zeilenumbruch]
auf welche Wortbeiträge sich die Redezeitbegrenzung bezieht, z.B. Wortbeiträge der[Zeilenumbruch]
Delegierten, der Antragsstellenden, von Personen, die sich zur Wahl stellen. Durch einen[Zeilenumbruch]
weiteren Beschluss kann diese zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben oder geändert[Zeilenumbruch]
werden.
d) die Versammlung den Wechsel zu einer anderen Tagungs-, Antrags- oder Videoplattform
beschließen,
e) die Versammlung die Tagesordnung verändern,
109. Anträge auf Schluss der Debatte, Schluss der Redner*innenliste oder Begrenzung der Redezeit können nur von solchen stimmberechtigten Mitgliedern der Jugendvollversammlung gestellt werden, die selbst zur Sache noch nicht gesprochen haben und nicht auf der Redner*innenliste stehen.
1110. Spricht ein*e Redner*in nicht zur Sache oder überzieht er*sie eine beschlossene Redezeitbeschränkung, kann sie*ihn das Tagungspräsidium zunächst ermahnen. Nach zweimaliger Ermahnung wird dem*der Redner*in das Wort entzogen.
1211. Persönliche Erklärungen sind nur am Schluss der Aussprache zum jeweiligen Tagungspunkt zulässig. Auch hier gilt (sofern eine beschlossen wurde) die Redezeitbegrenzung.
13. Auf Antrag einer*s Delegierten kann die Versammlung den Wechsel zu einer anderen Tagungs-, Antrags- oder Videoplattform beschließen (relevant besonders bei digitalen Veranstaltungen).
Anträge zur Geschäftsordnung
14. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Diese werden unmittelbar behandelt und die antragsstellende Person erhält außerhalb der Redeliste das Wort. Eine formale oder begründete Gegenrede ist zulässig. Die Abstimmung über Geschäftsordnungsanträge erfolgt, wenn je ein*e Redner*in für und gegen den Antrag sprechen konnte. Die Redezeit beträgt höchstens jeweils eine Minute. Spricht ein*e Redner*in nicht zur Geschäftsordnung, kann ihr*ihm das Wort sofort vom Tagungspräsidium entzogen werden.
Von Zeile 13 bis 22:
6. Geladenen Gäst*innen kann von der Versammlung für die Versammlung das Rederecht erteilt werden. Dies wird hiermit für das Wochenende getan.
7. Auf Antrag einer*s Delegierten kann die Versammlung jederzeit den Schluss der Redeliste beschließen. Vor der Abstimmung sind die auf der Redeliste vorgemerkten Redner*innen bekannt zu geben.
8. Auf Antrag einer*s Delegierten kann jederzeit Schluss der Debatte beschlossen werden.
96. Geladenen Gäst*innen kann von der Versammlung für die Versammlung das Rederecht erteilt werden. Dies wird hiermit für das Wochenende getan.
Anträge zur Geschäftsordnung
7. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Diese werden
unmittelbar behandelt und die Antragsstellende Person erhält außerhalb der Redeliste das Wort.
Eine formale oder begründete Gegenrede ist zulässig. Die Abstimmung über
Geschäftsordnungsanträge erfolgt, wenn je ein*e Redner*in für und gegen den Antrag sprechen
konnte. Die Redezeit beträgt höchstens jeweils eine Minute. Spricht ein*e Redner*in nicht zur
Geschäftsordnung, kann ihr*ihm das Wort sofort vom Tagungspräsidium entzogen werden.
8. Auf Antrag einer*s Delegierten kann[Leerzeichen]
a) die Versammlung jederzeit den Schluss der Redeliste beschließen. Vor der Abstimmung sind
die auf der Redeliste vorgemerkten Redner*innen bekannt zu geben,
b) jederzeit Schluss der Debatte beschlossen werden,
c) die Versammlung eine Redezeitbegrenzung beschließen. Der*die Antragssteller*in benennt,[Zeilenumbruch]
auf welche Wortbeiträge sich die Redezeitbegrenzung bezieht, z.B. Wortbeiträge der[Zeilenumbruch]
Delegierten, der Antragsstellenden, von Personen, die sich zur Wahl stellen. Durch einen[Zeilenumbruch]
weiteren Beschluss kann diese zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben oder geändert[Zeilenumbruch]
werden.
d) die Versammlung den Wechsel zu einer anderen Tagungs-, Antrags- oder Videoplattform
beschließen,
e) die Versammlung die Tagesordnung verändern,
109. Anträge auf Schluss der Debatte, Schluss der Redner*innenliste oder Begrenzung der Redezeit können nur von solchen stimmberechtigten Mitgliedern der Jugendvollversammlung gestellt werden, die selbst zur Sache noch nicht gesprochen haben und nicht auf der Redner*innenliste stehen.
1110. Spricht ein*e Redner*in nicht zur Sache oder überzieht er*sie eine beschlossene Redezeitbeschränkung, kann sie*ihn das Tagungspräsidium zunächst ermahnen. Nach zweimaliger Ermahnung wird dem*der Redner*in das Wort entzogen.
1211. Persönliche Erklärungen sind nur am Schluss der Aussprache zum jeweiligen Tagungspunkt zulässig. Auch hier gilt (sofern eine beschlossen wurde) die Redezeitbegrenzung.
13. Auf Antrag einer*s Delegierten kann die Versammlung den Wechsel zu einer anderen Tagungs-, Antrags- oder Videoplattform beschließen (relevant besonders bei digitalen Veranstaltungen).
Anträge zur Geschäftsordnung
14. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Diese werden unmittelbar behandelt und die antragsstellende Person erhält außerhalb der Redeliste das Wort. Eine formale oder begründete Gegenrede ist zulässig. Die Abstimmung über Geschäftsordnungsanträge erfolgt, wenn je ein*e Redner*in für und gegen den Antrag sprechen konnte. Die Redezeit beträgt höchstens jeweils eine Minute. Spricht ein*e Redner*in nicht zur Geschäftsordnung, kann ihr*ihm das Wort sofort vom Tagungspräsidium entzogen werden.
