| Veranstaltung: | BUNDjugend BJV 2026 |
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| Antragsteller*in: | Alexandra Struck (Div.) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 15.05.2026, 12:31 |
A8: Geschäftsordnung
Antragstext
2. Nach Eröffnung der Bundesjugendversammlung wählt die Versammlung ein zweiköpfiges Tagungspräsidium. Diese Wahl erfolgt offen und in Sammelabstimmungen, es sei denn, es wird etwas Anderes beschlossen. Das Tagungspräsidium kann zu seiner Unterstützung eine beliebige Anzahl an Protokollant*innen benennen.
9. Auf Antrag einer*s Delegierten kann die Versammlung eine Redezeitbegrenzung beschließen. Der*die Antragssteller*in benennt, auf welche Wortbeiträge sich die Redezeitbegrenzung bezieht, z.B. Wortbeiträge der Delegierten, der Antragsstellenden, von Personen, die sich zur Wahl stellen. Durch einen weiteren Beschluss kann diese zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben oder geändert werden.
14. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Diese werden unmittelbar behandelt und die antragsstellende Person erhält außerhalb der Redeliste das Wort. Eine formale oder begründete Gegenrede ist zulässig. Die Abstimmung über Geschäftsordnungsanträge erfolgt, wenn je ein*e Redner*in für und gegen den Antrag sprechen konnte. Die Redezeit beträgt höchstens jeweils eine Minute. Spricht ein*e Redner*in nicht zur Geschäftsordnung, kann ihr*ihm das Wort sofort vom Tagungspräsidium entzogen werden.
18. Auf Verlangen von mindestens einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten findet eine geheime Abstimmung oder eine nichtnamentliche Abstimmung (mithilfe eines digitalen Tools) statt, soweit die Richtlinien nichts Anderes bestimmen. Besteht über das Ergebnis der Abstimmung Zweifel, so werden die Stimmen durch Wahlhelfer*innen gezählt. Auf Antrag einer*s Delegierte*n kann die Versammlung (stattdessen) die Wiederholung der Abstimmung beschließen.
21. Sofern die Richtlinie dies nicht verbietet, sind offene Wahlen und Blockwahlen möglich. Die benötigte Stimmenmehrheit zur Wahl ist in der Richtlinie festgehalten. Besteht über das Ergebnis der Wahl Zweifel, so werden die Stimmen durch Wahlhelfer*innen erneut gezählt. Auf Antrag einer*s Delegierte*n kann die Versammlung die Wiederholung der Abstimmung beschließen.
24.Während der Personaldebatte können Mitglieder der BJV Stellungnahmen zur Person und zum Programm der Kandidat*innen abgeben. Personaldebatten finden grundsätzlich unter Ausschluss des*der Kandidat*in und der Öffentlichkeit statt. Fordert ein Mitglied der BJV eine Personaldebatte, wird diese ohne vorherige Abstimmung durchgeführt.
