| Antrag: | Geschäftsordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Orga |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | Heute, 12:56 |
Ä5 zu A8: Geschäftsordnung
Antragstext
Von Zeile 33 bis 35:
22. Ein*e Abwesende*r kann gewählt werden, wenn der Wahlleitung eine Erklärung in Textform vorliegt, dass der*die Abwesende bereit ist, zu kandidieren und gegebenenfalls die Wahl anzunehmen.
21. Zur Wahl stehende Personen stellen sich der Versammlung vor. Im Rahmen dieser
Personalvorstellung und -befragung haben die Mitglieder der BJV die Möglichkeit, Fragen zur Person
und zum Programm an die Kandidat*innen zu stellen.
22. Auf Antrag findet eine Personaldebatte statt.
23. Auf Antrag findet eine Personalvorstellung, Personalbefragung und/oder Personaldebatte statt. Im Rahmen einer Personalbefragung haben die Mitglieder der BJV die Möglichkeit, Fragen zur Person und zum Programm an die Kandidat*innen zu stellen.
24.Während der Personaldebatte können Mitglieder der BJV Stellungnahmen zur Person und zum Programm der Kandidat*innen abgeben. Personaldebatten finden grundsätzlich unter Ausschluss des*der Kandidat*in und der Öffentlichkeit statt. Fordert ein Mitglied der BJV eine Personaldebatte, wird diese ohne vorherige Abstimmung durchgeführt.
Von Zeile 33 bis 35:
22. Ein*e Abwesende*r kann gewählt werden, wenn der Wahlleitung eine Erklärung in Textform vorliegt, dass der*die Abwesende bereit ist, zu kandidieren und gegebenenfalls die Wahl anzunehmen.
21. Zur Wahl stehende Personen stellen sich der Versammlung vor. Im Rahmen dieser
Personalvorstellung und -befragung haben die Mitglieder der BJV die Möglichkeit, Fragen zur Person
und zum Programm an die Kandidat*innen zu stellen.
22. Auf Antrag findet eine Personaldebatte statt.
23. Auf Antrag findet eine Personalvorstellung, Personalbefragung und/oder Personaldebatte statt. Im Rahmen einer Personalbefragung haben die Mitglieder der BJV die Möglichkeit, Fragen zur Person und zum Programm an die Kandidat*innen zu stellen.
24.Während der Personaldebatte können Mitglieder der BJV Stellungnahmen zur Person und zum Programm der Kandidat*innen abgeben. Personaldebatten finden grundsätzlich unter Ausschluss des*der Kandidat*in und der Öffentlichkeit statt. Fordert ein Mitglied der BJV eine Personaldebatte, wird diese ohne vorherige Abstimmung durchgeführt.
