| Veranstaltung: | BUNDjugend BJV 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4 Richtlinienändernde Anträge |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand und Bundesjugendrat (dort beschlossen am: 01.04.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 27.04.2026, 10:16 |
RL2: Richtlinienänderungsantrag Antragskommission
Antragstext
Richtlinienänderungsantrag Antragskommission
kursiv – kommt dazu
§ 5 Bundesjugendversammlung
Absatz 5
Bei der Bundesjugendversammlung antragsberechtigt sind Mitglieder der BUNDjugend sowie die
Organe der BUNDjugend und der Landesjugendorganisationen. Anträge zur Änderung der
Richtlinien sind sechs Wochen, alle übrigen Anträge drei Wochen vor der
Bundesjugendversammlung an die Bundesgeschäftsstelle der BUNDjugend zu richten.
Delegierte können Initiativanträge stellen. Diese sind nur dann zulässig, wenn der Gegenstand des
Antrages nach Ablauf der Antragsfrist aktuell geworden ist. Initiativanträge zur Änderung der
Richtlinien sind nicht zulässig.
Absatz 6
Alle Anträge werden durch eine Antragskommission formell geprüft.
Die Antragskommission besteht nach Möglichkeit aus jeweils einem entsendeten Mitglied aus dem
Bundesjugendrat und dem Bundesvorstand sowie der Tagesleitung und der Vertretung im
Wissenschaftlichen Beirat. Sie ist von der Geschäftsstelle über die Einhaltung der Antragsfrist zu
informieren. Sofern nicht genauer erläutert, erfolgen Entscheidungen in der Antragskommission
durch eine 2/3-Mehrheit. Die Bundesgeschäftsführung kann beratend hinzugezogen werden, hat
aber kein Stimmrecht.
Die Antragskommission entscheidet über die Zulässigkeit der Initiativanträge. Die Zurückweisung
von Initiativanträgen muss einstimmig entschieden werden.
Die Antragskommission unterbreitet der Bundesjugendversammlung einen Behandlungsvorschlag.
Dieser umfasst die Zulassung und formelle Ablehnung aller übrigen Anträge und legt die
Reihenfolge der allgemeinen Antragsbesprechung fest. Der Vorschlag ist von der
Bundesjugendversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen.
