Dieser Vorschlag orientiert sich an der Regelung in der Satzung des BUND.
Kernaufgabe der Antragskommission ist die Überprüfung der Einhaltung der Antragsfrist als einzige formelle Voraussetzung. Würde die BGST über dessen Einhaltung berichten, würde sich die Aufgabe der Kommission erübrigen. Dafür sollte die BGST aber grundsätzlich beratendes Mitglied sein, damit sie darüber berichten kann, wann die Anträge eingegangen sind.
Über die Zulassung von Initiativanträgen sollte die Kommission endgültig entscheiden, damit keine Diskussionen über die Zulässigkeit geführt werden müssen. Durch die notwendige Einstimmigkeit bei der Zurückweisung ist die Entscheidungsmacht auch gerechtfertigt.
Die Formulierung "nach Möglichkeit" bei der Besetzung der Kommission ist uneindeutig und sollte deshalb gestrichen werden.
