| Veranstaltung: | BUNDjugend Bayern JVV Herbst 2025 |
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| Tagesordnungspunkt: | 9. Anträge |
| Antragsteller*in: | Silvana Peschek, Svenja Jantzen |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.09.2025, 14:15 |
A1: Erhöhung auf 3 Kassenprüfer*innen - Änderung Richtlinie §6 Abs.2j
Antragstext
(j) wählt jedes Haushaltsjahr auf der Jugendvollversammlung im Herbst mindestens zwei, maximal drei Kassenprüfer*innen, dazu mindestens eine*n, maximal zwei Stellvertreter*innen, die im Verhinderungsfall einspringen können, die nicht dem Landesvorstand angehören dürfen und jedes Jahr für die Jugendvollversammlung einen Prüfungsbericht erstellen (gemäß §19 und §20).
Begründung
Der Inhaltliche Aufwand der Kassenprüfung ist groß, sodass eine umfassende Prüfung an einem Tag herausfordernd ist. Gleichzeitig ist es aber sinnvoll die Kassenprüfung innerhalb eines Tages durchzuführen, da die Kassenprüfer*innen evtl. aus verschiedenen Teilen Bayerns anreisen. Ein*e dritte*r Kassenprüfer*in stellt somit eine Entlastung dar.
Außerdem kann das Amt verlässlicher ausgeführt werden, wenn eine*r der Kassenprüfer*innen bereits geübt ist und die anderen einarbeiten kann. Dies kann bei drei Personen für das Folgejahr besser gewährleistet werden.
Gleichzeitig ist uns aber bekannt, dass es mitunter schwierig sein kann genug Personen für dieses Amt zu begeistern. Die Kassenprüfung soll sich nicht wie eine Verpflichtung anfühlen, sondern von Interessierten durchgeführt werden. Drei Kassenprüfer*innen sollen somit kein muss sein, da das Amt grundsätzlich zu zweit ausführbar ist.
Bei drei Kassenprüfer*innen sollte ein*e Stellvertreter*in ausreichend sein, da die Wahrscheinlichkeit, dass mehr als zwei der Gewählten Personen unverfügbar sind, sehr gering ist.
